Neue Tierschutzverordnung:
10. Abschnitt: Haushunde
Art. 68 Anforderungen bei der Hundehaltung
1 Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis über ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben.
2 Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat die für die Betreuung verantwortliche Person den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann.
Kurse finden statt nach Nachfrage.
Praktischer Kurs für maximal 6 Teams pro Kurs.
Kurskosten auf Anfrage.
Petra Sommer 079 389 83 66